Wissenswertes über Psychotherapie

Was ist Psychotherapie?

Wann ist Psychotherapie ratsam?

Behandlungsmethoden

Vergütung von Psychotherapie

Die Spreu vom Weizen trennen

PsychologIn - PsychotherapeutIn - PsychiaterIn

 

 

Was ist Psychotherapie?

"Psychotherapie" heißt wörtlich: Behandlung/Heilung der Seele

Psychotherapie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Depressionen, Ess-störungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchte und Zwänge, und psychosomatische Störungen. Immer häufiger werden psycho-therapeutische Behandlungsmethoden - begleitend zu medizinischen Massnahmen - bei organischen Störungen eingesetzt. PsychotherapeutInnen arbeiten - im Unterschied zu PsychiaterInnen - ausschliesslich mit psychologischen, d.h. mit nicht-medikamentösen Mitteln. Sie unterstützen ihre PatientInnen dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu über-winden. Um als PsychotherapeutIn in Liechtenstein tätig zu sein, bedarf es einer Konzession. Sie stellt sicher, dass der/die PsychotherpeutIn über eine fundierte methodische Ausbildung sowie über mehrjährige überwachte Praxiserfahrung im Umgang mit seelischen Störungen und mit PatientInnen verfügt.

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Wann ist Psychotherapie ratsam?

Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese allein nicht in den Griff bekommt, sollte sich ebenso wenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das gilt vor allem dann, wenn sich die psychische Störung schon über längere Zeit hinzieht oder sich gar verschlimmert.

Voraussetzung ist allerdings, dass Betroffene ernsthaft dazu bereit sind, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen und an deren Beseitigung - unterstützt durch den/die TherapeutIn - mitzuarbeiten.

Beispiele für zu behandelnde Probleme:

> Selbstwertprobleme: Minderwertigkeitsgefühle, Ängste, Einsamkeit,    Depressionen

> Psychosomatische Beschwerden: Reizbarkeit, Unruhe, Nervosität,    Schlafstörungen

> Partnerschaftsprobleme: Beziehungskonflikte, sexuelle Probleme

> Ängste/Phobien: z.B. Platz-, Höhen-, Tierängste, Kontakt- und Redehemmungen,    Prüfungsängste

> Familienprobleme: Erziehungsschwierigkeiten, Gewalt in der Familie,    Magersucht, Essstörungen

> Suchtprobleme: Alkohol, Medikamentenabhängigkeit, Drogen, Spiel-, Sex-
   oder Arbeitssucht

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Behandlungsmethoden

Die Methoden der Psychotherapie sind vielfältig. Es gibt nicht die Psychotherapie. Für unterschiedliche Störungsbilder gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Psychotherapie kann wie eine andere Therapie auch manchmal anstrengend oder schmerzhaft sein. Sie braucht Zeit.

Verhaltenstherapeutische Methoden
Wie ein Mensch denkt, fühlt und was er tut, gilt als gelernt und veränderbar. Der/die TherapeutIn bespricht und übt mit Ihnen jene Situationen, die Sie sonst vermeiden. Damit lernen Sie schrittweise, z.B. Angst- und Panikgefühle zu über-winden. Beispiele: Expositionsverfahren, kognitiv-behaviorale Therapie.

Systemische Therapien
Seelische Probleme werden verstanden als Ausdruck von nicht funktionierenden oder gestörten Beziehungen. Systemische TherapeutInnen berücksichtigen in ihrer Arbeit auch Angehörige, Partner und die sozialen Netze der Klienten.
In systemischen Therapien nehmen Familienangehörige oder PartnerInnen an der Therapie oder einzelnen Sitzungen teil, um Beziehungen und Konflikte gemeinsam zu klären. Bsp.: Familientherapie

Tiefenpsychologische Verfahren
Psychische Probleme werden als Ausdruck unbewusster Vorgänge und Konflikte verstanden. Mit Ihrem/r TherapeutIn versuchen Sie, sich diese bewusst zu machen, etwa durch Traumdeutungen, Assoziationen, Vergangenheitserinner-ungen. Beispiele: Psychoanalyse oder psychoanalytische Psychologie.

Humanistische Verfahren
Der Mensch gilt in seinem Innersten als gesund und fähig, seelisch zu wachsen. Im Gespräch mit dem/r TherapeutIn sprechen Sie über aktuelle Schwierigkeiten und finden Zugang zu Ihren seelischen Selbstheilungskräften. Die TherapeutInnen unterstützen Sie aktiv, wenn Sie neue Lösungen ausprobieren. Beispiele: Gesprächspsychotherapie nach Rogers, Gestalttherapie nach Perls.

"Körpertherapie"
Bewegungen oder Verspannungen, Atmung oder Schmerzen gelten als Ausdruck der Seele. Mit dem/der TherapeutIn lernen Sie Körperübungen, Atem- oder Entspannungstechniken, die seelische Veränderungen herbeiführen. Beispiele: Progressive Muskelentspannung nach Jacobson, autogenes Training nach Schultz.

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Vergütung von Psychotherapie (Krankenkassenleistungen)

Die psychotherapeutische Behandlung gehört in Liechtenstein zur medizinischen Grundversorgung und wird unter folgenden Voraussetzungen vollumfänglich durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen:

> die Überweisung muss durch einen Arzt, eine Ärztin erfolgen

> die Therapie muss durch eine/n konzessionierte/n PsychotherapeutIn mit    Konzession in Liechtenstein durchgeführt werden

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Die Spreu vom Weizen trennen - fragwürdige Heilangebote

Auf dem "Psychomarkt" gibt es eine Vielfalt von verführerischen Heilangeboten. Die Wirksamkeit dieser Angebote ist in der Regel wissenschaftlich nicht erwiesen, weshalb sie oft nicht das leisten können, was sie versprechen. Auch verfügen die Behandelnden nicht zwingend über die erforderlichen Ausbildungen und Erfahrungen für eine qualifizierte Behandlung von seelische Störungen.

Wie können Sie zwischen Fachleuten für psychologische Psychotherapie und/oder Beratung und "Scharlatanen" unterscheiden?

Die Ausübung der Psychotherapie ist in Liechtenstein durch das Sanitätsgesetz geregelt: Psychotherapie ausüben darf nur, wer im Besitze einer Konzession der Regierung ist. Voraussetzung für die Konzession ist ein Hochschulstudium in Psychologie (oder Medizin), eine fachspezifische Weiterbildung und mehrjährige Praxiserfahrung. Wer ohne Konzession psychische Probleme behandelt, bewegt sich ausserhalb des Sanitätsgesetzes!

Scheuen Sie sich im Zweifel nicht, den/die TherapeutIn Ihrer Wahl direkt nach seiner/ihrer Ausbildung zu fragen.

Alle auf dieser Website aufgeführten Therapie- und Beratungsangebote sind seriös, qualifiziert und entsprechen professionellen Standards. Unser Berufs- verband steht Ihnen ausserdem gerne jederzeit gerne zur Verfügung, wenn es um die Beurteilung von Therapie- und Beratungsangeboten geht.

Gesetzliche Grundlagen:
- Gesundheitsgesetz (GesG) vom 13. Dezember 2007
- Gesundheitsverordnung (GesV) vom 29. Januar 2008

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Wer ist Wer?

Psychologin/Psychologe
PsychologInnen verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie. Durch das akademische Studium, das mit dem Diplom oder Doktorat abgeschlossen wird (lic. phil., Mag. phil. oder Dipl.-Psych., Dr.phil.) erwerben sie in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken, Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann. Sie arbeiten als SchulpsychologInnen, Berufs- und LaufbahnberaterInnen, Werbe-, Organisations-, Verkehrs- oder GerichtspsychologInnen. Die Berufsbezeichnung "Psychologin"/"Psychologe" berechtigt zur psychologischen Beratung, jedoch nicht automatisch zur Behandlung von seelischen Störungen (=Psychotherapie). Die Berufsbezeichnung "Psychologin"/"Psychologe" ist in Liechtenstein gesetzlich noch nicht geschützt.

Psychotherapeutin/Psychotherapeut:
Nach Abschluss des Psychologiestudiums können die PsychologInnen eine mehrjährige berufsbegleitende psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die sie für eine eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Für die Ausübung von Psychotherapie als Selbständigerwerbende/r bedarf es in Liechtenstein einer Konzession, welche die Regierung erteilt. Im Unterschied zu den PsychiaterInnen behandeln die PsychotherapeutInnen nur mit psychologischen Mitteln, d.h. mit Gesprächen, Rollenspielen, Entspannungstechniken etc. und nicht mit Medikamenten. Man spricht deshalb auch von "psychologischer Psycho-therapie".

Psychiaterin/Psychiater:
Die PsychiaterInnen verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium und eine Vertiefung auf dem medizinischen Fachgebiet "Psychiatrie". Sie behandeln sowohl mit Medikamenten (Psychopharmaka) als auch mit anderen Mitteln (Gespräche, etc.). Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt die PsychiaterInnen, auch Psychotherapie auszuüben. Man spricht in diesem Fall von "ärztlicher Psychotherapie".

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